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Absturzsicher ohne Holm

Bei Bauelementen mit Glas, die Menschen vor dem Herabfallen aus größerer Höhe schützen, handelt es sich um sogenannte absturzsichernde Verglasungen. Verglasungen an einem  Atrium und raumhohe Wandverglasungen, haben eine absturzsichernde Funktion. Im Rahmen der Landesbauordnungen und der Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherer sind absturzsichernde Bauteile erforderlich, wenn der Höhenunterschied zwischen Verkehrsflächen mehr als 1,00 m beträgt. ProTec absturzsichernde Verglasungselemente bieten perfekten Schutz für Personen und gewährleisten sichere Wege im Gebäudeinneren in optisch ansprechenden Design.

Produktmerkmale

Leistungsmerkmale ProTec

Absturzsichernde Verglasungen Klasse A

Schutzeigenschaft

  • Absturzsicherheit ohne waagerechten Holm im Element

Nachweis

  • AbP (allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis)

Größenbereich

Element ohne Kämpfer und Pfosten

  • bis 1500 x 3000 mm (BxH)
  • bis 3000 x 1500 mm (BxH)

Element mit Kämpfer und Pfosten

  • ohne Begrenzung

Schallschutz (optional)

  • Einfachglas bis RW,P 40 dB
  • Doppelglas bis RW,P 62 dB

Strahlenschutz

  • optional RadioTec

Absturzsicherheit

  • optional ProTec

Ballwurfsicherheit

  • optional ProTec

Brandschutz

  • optional FlamTec

Sichtschutz

  • Jalousie (elektr. oder manuell)
  • Rollo (elektr.)
  • Behang bauseits, Element vorgerichtet

Zugelassen für Einbau in innere Wände

  • alle Wandarten

Montage

  • Gemäß Montageanleitung
  • Keine gesonderten Anforderungen an den Monteuer
  • Reinigung der Gläser während der Montage
  • Zarge und Glas werden vor Ort zusammengefügt

Produktansichten

Glas

Die eingesetzten Gläser der absturzsichernde Verglasungen sind in DIN 18008-4 Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen geregelt, die im Wesentlichen auf den Technischen Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV) basiert.

Ergänzend wurden ProTec absturzsichernde Verglasungselemente im Prüfinstitut getestet und können mit eigenen Glassorten gemäß abP (allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis) ergänzt werden.

Im Fall eines Anpralls von Personen oder Gegenständen wird die Standsicherheit des Bauelements gewährleistet, es wird außerdem nicht durchstoßen und es besteht nicht die Gefahr, dass Personen durch herabfallende Bruchstücke verletzt werden.

Die verwendeten Gläser bieten Widerstand gegen diese Einwirkungen bzw. gewährleisten eine ausreichende Resttragfähigkeit sowie Splitterbindung zur Vermeidung von Schnittverletzungen.