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Was wirklich jeder über Barrierefreiheit wissen sollte

23/01/2018
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Bauen & Wohnen, DOMOFERM Österreich

Morgens nach dem Aufwachen – rauf ins Bad: 15 Stufen. Runter in die Küche fürs Frühstück? Das bedeutet nochmal 13 Stufen. So, jetzt aber schnell mit dem Kinderwagen raus aus dem Haus – 9 Stufen nach unten. Auf dem Weg zum Auto – große Bodenschwelle. Du siehst: Barrierefreiheit ist ein Thema, mit dem jeder von uns tagtäglich konfrontiert wird.

 

Doch wo fängt man bei diesem Thema an und wie findet man sich am besten bei dem Normendschungel zurecht? Wir haben die wichtigsten Regeln zusammengestellt, damit Du den kompletten Rund-um Überblick hast.

Ein Tipp gleich vorneweg:
Berücksichtige  (wenn möglich) schon bei der Planung, dass keine Barrieren eingebaut werden. Das spart nicht nur einiges an Geld, sondern steigert auch den Wert des Gebäudes  erheblich.

Als goldene Regel bei barrierefreien Türen gilt:
Türen, die barrierefrei zugänglich sind, müssen deutlich sichtbar und erkennbar, leicht zu öffnen und zu schließen und auch breit genug sein – nämlich eine nutzbare Durchgangslichte von mind. 80 cm. (Siehe ÖNORM B 1600)

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#1 Schwellen – unüberwindbar

Das Problem bei Schwellen: Man übersieht sie oft sehr leicht, darüber hinaus können sie leider oft zu einem großen Hindernis werden. Fast jeder kennt das Problem vom Anheben eines Kinderwagens, Fahrrads, Rollstuhls oder Rollators. Doch dies muss nicht sein!

 

Damit dich die Schwellen nicht zum Verzweifeln bringen:

  • Wenn möglich, sollten Schwellen bei der Planung eher vermieden werden. Du kannst deine Tür zum Beispiel mit einer absenkbaren Bodendichtungs ausstatten.
  • Wenn das Bodenniveau zu unterschiedlich ist und es somit nicht anders möglich ist, darf eine Schwelle bei Innentüren nicht größer als 2 cm und bei Außentüren max. 3 cm sein. (siehe ÖNORM B1600)

#2 Brand? Schutz! 

Das Wichtigste zuerst: Sollte es zu einem Brandfall kommen, muss sichergestellt sein, dass die Türen geschlossen und somit sich das Feuer nicht ausbreiten kann. Deswegen sind bei Feuerschutztüren im Regelfall Türschließer vorgeschrieben. Diese sind jedoch für Kinder, ältere Personen bzw. Personen mit körperlichen Einschränkungen sehr schwer bedienbar.

So bist Du auf der sicheren Seite:

  • Türen dürfen auf keinen Fall mit einem Holzkeil offengehalten werden
  • Der Türschließer oder das Federband zur Selbstschließung dürfen nicht deaktiviert werden
  • Türen mit automatischen Türantrieb oder mit kraft-unterstützendem Servo-Antrieb auszustatten (Achtung: damit die Automatik auch im Brandfall funktioniert, muss diese mit einer Stromversorgung sowie einer Brandmeldezentrale + Brandmelder verbunden sein)
  • Einsatz von „barierrefreien Türschließern“ nach DIN SPEC 1104 mit stark abfallendem Öffnungsmoment. Diese wurden in der neuen aktuellen Fassung der ÖNORM B 1600 – Barrierefreies Bauen – Planungsgrundsätze verankert.
  • Eine Feststellanlage (FSA) oder auch Türfeststellanlage (TFA) ist eine Einrichtung zum Offenhalten von Brandabschlüssen (z. B. Feuerschutztüren, Rauchschutztüren, Feuerschutztore etc.). Die Feststellanlage sorgt dafür, dass Feuerschutzabschlüsse bzw. Rauchabschlüsse offen gehalten werden, aber bei einem Brand bzw. im Fall von Rauchentwicklung sicher schließen.
  • DOMO Tipp! Im Gegensatz zu einem Türschließer (der das Türelement nach jedem Öffnungsvorgang schließt) wird ein Freilauftürschließer nur im Brand-/ Rauchfall aktiv und schließt dann das Türelement. Im Normalbetrieb ist er dagegen nicht spürbar. Freilauftürschließer sind daher z.B. an Feuerschutz- bzw. Rauchschutztüren geeignet, die von körperlich eingeschränkten Personen begangen werden, z.B. in Krankenhäusern oder Pflegeheimen, aber auch in sonstigen öffentlichen Gebäuden, erhöhen aber als Alternative zu einem konventionellen Türschließer für alle Nutzer den Komfort.

#3 Wohin mit dem Türdrücker? 

Hast Du schon mal auf die ergonomische Form des Drückers geachtet? Drehknöpfe und Muschelgriffe sind hier ein absolutes No-Go! Bogen- und U-Förmige Griffe sind die bevorzugten Türdrücker im barrierefreien Bauen.

Das muss das Türelement können:

  • Der maximale Kraftaufwand zum Öffnen des Türflügels darf 25N bei Türen ohne Türschließer und ohne Panikfunktion lt. ÖNORM B 1600 nicht überschreiten
  • Es besteht die Möglichkeit durch den Einsatz von längeren Türdrückern die Freigabe zu reduzieren

Diese Normen solltest Du bei der Planung berücksichtigen:

  • ÖNORM B1600: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundsätze
  • ÖNORM B 1601: Spezielle Baulichkeiten für behinderte und alte Menschen – Planungsgrundsätze
  • ÖNORM B 1602: Barrierefreie Schul- und Ausbildungsstätten und allfällige Begleiteinrichtungen
  • ÖNORM B 1603: Barrierefreie Tourismuseinrichtungen – Planungsgrundlagen

 

Fotos: © iStock/DOMOFERM
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